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Transplantationsgesetz JA
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Am 15. Mai 2022 stimmt die Bevölkerung über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Dieses Gesetz will bei der Organspende die erweiterte Widerspruchslösung einführen. Wer keine Organe spenden möchte, hält dies neu fest.

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel: Wer eine Transplantation benötigt, soll weniger lang auf ein Organ warten müssen.

Der Bundesrat und das Parlament schlagen bei der Organspende einen Systemwechsel zur erweiterten Widerspruchslösung vor: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, äussert sich zu Lebzeiten entsprechend. Bei unbekanntem Willen entscheiden die Angehörigen im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person.

Das Komitee «Ja zum Transplantationsgesetz» zeigt der Bevölkerung auf, wieso dieses Gesetz sinnvoll ist:

Ein JA am 15. Mai 2022 rettet Leben!

Mehr Leben retten 

Im Jahr 2021 standen 1’434 Personen auf der Warteliste für ein Spendeorgan. Pro Woche sterben ein bis zwei Menschen, während sie auf ein Spendeorgan warten. Das neue Transplantationsgesetz hilft, dass Menschen weniger lang auf ein Organ warten müssen. Damit werden Leben gerettet.  

Mehr Sicherheit und Klarheit

Die Organspende bleibt auch in Zukunft freiwillig. Wer seine Organe nicht spenden möchte, kann dies festhalten oder seinen Angehörigen mitteilen. Dank der Gesetzesanpassung werden mehr Menschen ihren Willen äussern. Mit dem Transplantationsgesetz ist in Zukunft klarer, wer spenden möchte und wer nicht. Es gibt keinen Automatismus.

Angehörige entlasten 

Bei unbekanntem Willen müssen weiterhin die Angehörigen im Sinn der verstorbenen Person entscheiden. Im schwierigen Trauermoment lehnen heute die Angehörigen eine Organspende mehrheitlich ab. Sie entscheiden somit oft nicht im Sinn der verstorbenen Person. Können keine Angehörigen erreicht werden, ist eine Organentnahme unzulässig.

Ja zum Leben

80 % der Bevölkerung befürworten die Organspende. Eine Organspende kann bis zu 9 Menschen das Leben retten und ihre Lebensqualität deutlich verbessern. Dass man selbst oder ein Familienmitglied auf ein Spendeorgan angewiesen sein könnte, ist 6-mal wahrscheinlicher, als dass man seine Organe spenden kann.

Argumentarium hier herunterladen

Weiterführende Links

Medienmitteilung - 15. Mai 2022
Ja zur erweiterten Widerspruchslösung: Ein klares Bekenntnis für mehr Organspenden in der Schweiz

Medienmitteilung - 4. April 2022
Breites überparteiliches Komitee engagiert sich für ein JA zum Transplantationsgesetz am 15. Mai 2022

Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Änderung des Transplantationsgesetzes
Link zur offiziellen Seite des Bundesrats

Revisionen des Transplantationsgesetzes
Link zur offiziellen Seite des BAG

Swisstransplant
Weiterführende Informationenen zu Organspenden in der Schweiz.

Link zu: Mitmachen

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erreichen und am 15. Mai 2022 ein klares Zeichen zu setzen!

«JA zum Transplantationsgesetz»
c/o furrerhugi
Schauplatzgasse 39
3011 Bern
[email protected]

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