Am 15. Mai 2022 stimmt die Bevölkerung über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Dieses Gesetz will bei der Organspende die erweiterte Widerspruchslösung einführen. Wer keine Organe spenden möchte, hält dies neu fest.
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel: Wer eine Transplantation benötigt, soll weniger lang auf ein Organ warten müssen.
Der Bundesrat und das Parlament schlagen bei der Organspende einen Systemwechsel zur erweiterten Widerspruchslösung vor: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, äussert sich zu Lebzeiten entsprechend. Bei unbekanntem Willen entscheiden die Angehörigen im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person.